Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Haush Haush Digital UG (haftungsbeschränkt) · Stand: August 2026 § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Haush Haush Digital UG (haftungsbeschränkt), Navarrastraße 15, 33106 Paderborn (nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). (2) Sie gelten für alle Marken und Angebote des Anbieters: AttentionX (attentionx.de), LeadSharks (leadsharks.de), Sterbegeld Direkt, Unfallschutz Direkt, PKV für Deutschland (pkvfuerdeutschland.de), RechtsschutzRitter (rechtsschutzritter.de), KinderVorsorge Plus, Haustierversichert (haustierversichert.de) und Zahnfeeversichert. Vertragspartner ist in allen Fällen die Haush Haush Digital UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht Paderborn HRB 16385. (3) Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. (4) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. Die Aufnahme von Tätigkeiten gilt nicht als Zustimmung. (5) Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Textform. (6) Diese Bedingungen sind auf den Websites des Anbieters abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. § 2 Vertragsschluss (1) Die Darstellung von Leistungen auf den Websites des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar. (2) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines vom Anbieter unterbreiteten Angebots durch den Kunden. Die Annahme kann in Textform oder mündlich, insbesondere fernmündlich, erfolgen. (3) Nach Annahme erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung in Textform, regelmäßig verbunden mit der Rechnungsstellung. (4) Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese Bedingungen sowie eine gegebenenfalls erforderliche Vereinbarung zur Datenverarbeitung (§ 13) als verbindlich an. § 3 Leistungsgegenstand (1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Online-Marketing und Neukundengewinnung, insbesondere: Erstellung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen Erstellung von Landingpages und Funneln Generierung und Übermittlung von Kundenanfragen Automatisierung von Prozessen Aufbau von Vertriebsstrukturen Maßnahmen zur Sichtbarkeit in Suchmaschinen und generativen KI-Systemen (2) Der Anbieter schuldet die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Es gilt Dienstvertragsrecht, soweit nicht ausdrücklich in Textform eine Werkleistung vereinbart wurde. (3) Der Erfolg von Werbemaßnahmen hängt von Markt, Wettbewerb, Angebot, Preisgestaltung und der Bearbeitung durch den Kunden ab. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Anfragen wird nicht geschuldet. (4) Ist ausnahmsweise eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart, wird diese als Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Erfolg entsteht dadurch nicht. (5) Dem Anbieter steht hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Er entscheidet insbesondere über Gestaltung und Inhalt der Werbeschaltungen nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. (6) Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen. § 4 Qualifizierte Anfragen (1) Eine Anfrage gilt als qualifiziert, wenn sie über den vom Anbieter in Abstimmung mit dem Kunden definierten Prozess eingegangen ist und der Interessent dabei Interesse an den Leistungen des Kunden bekundet hat. (2) Maßgeblich ist die Zahl der im Leadsystem eingegangenen Anfragen vor Weiterleitung an den Kunden. (3) Als Neueintragung gilt eine Anfrage nur, wenn dieselbe Person nicht bereits innerhalb der vorangegangenen 30 Tage eine Anfrage gestellt hat. § 5 Vermittlung von Anfragen aus Vergleichsangeboten Diese Regelung gilt, soweit der Anbieter dem Kunden Anfragen aus eigenen Vergleichs- oder Vermittlungsangeboten überlässt. (1) Der Anbieter erhebt über eigene Marken und Angebote Anfragen von Interessenten und überlässt diese dem Kunden zur weiteren Bearbeitung. (2) Umfang der vom Anbieter eingeholten Einwilligung. Der Anbieter holt bei der Erhebung eine Einwilligung des Interessenten in die Übermittlung seiner Angaben an ein Unternehmen des jeweiligen Fachbereichs ein. Er dokumentiert diese Einwilligung und stellt dem Kunden auf Anforderung einen Nachweis zur Verfügung. (3) Keine Werbeeinwilligung. Die vom Anbieter eingeholte Einwilligung umfasst ausdrücklich keine Einwilligung in telefonische oder elektronische Werbung im Sinne des § 7 UWG. Der Kunde wird hierauf gesondert hingewiesen. (4) Pflichten des Kunden. Der Kunde ist ab Übermittlung datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich. Er ist verpflichtet, a) die Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen, b) die für seine Kontaktaufnahme erforderliche Einwilligung nach § 7 UWG selbst einzuholen und nachzuweisen, c) einen Widerruf unverzüglich zu beachten und dem Anbieter mitzuteilen, d) die Daten ausschließlich für den Zweck zu verwenden, für den die Einwilligung erteilt wurde. (5) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Kontaktaufnahme ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung entstehen. Dies umfasst Abmahnkosten, Vertragsstrafen, Bußgelder und Schadensersatzansprüche. (6) Keine Weitergabe. Der Kunde darf überlassene Anfragen nicht an Dritte weitergeben, weiterverkaufen oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken nutzen. Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, die Zusammenarbeit fristlos zu beenden und Schadensersatz zu verlangen. (7) Reklamation. Beanstandungen zu einzelnen Anfragen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung in Textform unter Angabe des Grundes anzuzeigen. Später eingehende Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. (8) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Erreichbarkeit, Abschlussbereitschaft oder wirtschaftliche Verwertbarkeit einzelner Anfragen. § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und rechtzeitig. Dazu gehören insbesondere: Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Freigaben zeitnahe Bearbeitung der übermittelten Anfragen Erreichbarkeit für Abstimmungen Rückmeldung zu Kampagnenergebnissen (2) Bearbeitung der Anfragen. Die Wirksamkeit der Leistung setzt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den übermittelten Interessenten voraus. Eine verzögerte oder unterbliebene Bearbeitung begründet keine Ansprüche wegen Schlechtleistung. (3) Eigenständige Eingriffe. Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter eigenständig Änderungen an Kampagnen, Werbekonten oder Funneln vor, die nicht mit dem Anbieter abgestimmt sind, entfällt insoweit die Verantwortung des Anbieters für die Ergebnisse. Ist ausnahmsweise eine Garantie vereinbart, entfällt diese. (4) Bewertungszeitraum. Eine belastbare Bewertung von Kampagnen ist frühestens nach sechs Wochen Laufzeit möglich. (5) Rechtskonformität. Der Kunde ist für die Rechtskonformität seines Angebots, seines Internetauftritts, seines Impressums und seiner Datenschutzhinweise selbst verantwortlich. (6) Rechte Dritter. Der Kunde stellt ausschließlich Bild-, Video- und Tonmaterial bereit, das frei von Rechten Dritter ist, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. (7) Überwachung der Übermittlung. Der Kunde prüft eigenständig und fortlaufend, ob übermittelte Anfragen vollständig bei ihm eingehen, und hält seine Zugänge zu den eingesetzten Systemen funktionsfähig. Störungen zeigt er unverzüglich nach Kenntnis an. (8) Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Vereinbarte Zeiträume verlängern sich entsprechend. § 7 Werbekonten und Werbebudget (1) Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters. (2) Der Kunde stellt das Werbebudget selbst bereit und ist Vertragspartner der jeweiligen Werbeplattform. Er hinterlegt eine gültige Zahlungsmethode und sorgt für deren durchgehende Deckung. (3) Das Werbekonto wird vom Kunden bereitgestellt und verbleibt nach Beendigung der Zusammenarbeit bei ihm. Ohne abweichende Vereinbarung wird ein neues Konto über den Business- oder Werbeanzeigenmanager des Kunden eingerichtet. (4) Unterbrechungen. Wird die Ausspielung wegen fehlender Deckung, Zahlungsproblemen oder einer Sperrung durch die Plattform unterbrochen, liegt dies nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. (5) Plattformentscheidungen. Werbeplattformen können Kampagnen jederzeit stoppen, Anzeigen ablehnen oder Konten sperren. Der Anbieter hat hierauf keinen Einfluss und haftet nicht für die damit verbundenen Nachteile. (6) Änderungen der Preise, Richtlinien oder technischen Vorgaben der Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. (7) Zugang zu den Werbekonten. Der Kunde gewährt dem Anbieter für die gesamte Vertragsdauer ununterbrochen die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte auf seine Werbekonten, Business-Manager, Seiten und zugehörigen Systeme. Er ist nicht berechtigt, diese Zugriffsrechte während der Vertragslaufzeit ohne vorherige Abstimmung zu entziehen, einzuschränken oder zu ändern. (8) Entzieht oder beschränkt der Kunde die Zugriffsrechte, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Wiederherstellung des Zugangs auszusetzen. Der Vergütungsanspruch bleibt für diesen Zeitraum in voller Höhe bestehen. Bleibt der Zugang trotz Aufforderung in Textform und angemessener Fristsetzung verwehrt, liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter vor; § 9 Abs. 8 gilt entsprechend. (9) Hinterlegte Zahlungsmethoden des Anbieters. Soweit im Werbekonto des Kunden ausnahmsweise eine Zahlungsmethode des Anbieters hinterlegt ist, gilt: a) Der Kunde hat sicherzustellen, dass über diese Zahlungsmethode ausschließlich die mit dem Anbieter abgestimmten Kampagnen abgerechnet werden. b) Der Kunde darf ohne Zustimmung des Anbieters keine Kampagnen starten, ändern oder Budgets erhöhen, die zulasten dieser Zahlungsmethode gehen. c) Entzieht der Kunde dem Anbieter den Zugang zum Werbekonto, hat er die Zahlungsmethode des Anbieters unverzüglich zu entfernen und den Anbieter hierüber zu unterrichten. d) Sämtliche Beträge, die nach Entzug des Zugangs oder ohne Abstimmung über die Zahlungsmethode des Anbieters abgerechnet werden, hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich zu erstatten. (10) Tool- und Abonnementkosten. Kosten für Software, Werkzeuge, Abonnements, Lizenzen und Dienste Dritter, die für den Betrieb des Kunden erforderlich sind, trägt der Kunde selbst. Der Anbieter übernimmt keine derartigen Kosten und tritt insoweit nicht in Vertragsverhältnisse des Kunden ein. § 8 Vergütung und Zahlung (1) Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Voraus. Abweichende Konditionen bedürfen der Textform. (2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. (4) Nach Ablauf des Zahlungsziels tritt Verzug ohne gesonderte Mahnung ein. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. (5) Die Vergütungspflicht bleibt bestehen, wenn Leistungen eingesetzter Drittanbieter ausbleiben, sofern der Anbieter dies nicht zu vertreten hat. (6) Der Anbieter darf alle beauftragten Leistungen abrechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse nicht in Anspruch nimmt. (7) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (8) Verzugsfolgen. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten und künftige Leistungen von Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. (9) Der Anbieter behält sich das Eigentum an überlassenen Unterlagen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. § 9 Laufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, sofern kein anderer Beginn vereinbart ist. (2) Bei laufender Betreuung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. (3) Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. (4) Bei einmalig gebuchten Leistungen endet der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung. (5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Vertragspflichten trotz Aufforderung in Textform und angemessener Fristsetzung dauerhaft nicht erfüllt. (6) Kündigungen bedürfen der Textform. (7) Pausierung von Kampagnen. Wünscht der Kunde die vorübergehende Aussetzung von Kampagnen oder werden diese aus Gründen ausgesetzt, die der Kunde zu vertreten hat, berührt dies die Vergütungspflicht nicht. Die Rechnungsstellung läuft unverändert weiter. Auf Wunsch des Kunden kann der Anbieter die vereinbarte Laufzeit um den Zeitraum der Pausierung verlängern; ein Anspruch hierauf besteht nicht. (8) Vorzeitige Beendigung. Beendet der Kunde den Vertrag vor Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder vor Wirksamwerden der ordentlichen Kündigungsfrist, ohne dass ein vom Anbieter zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, bleibt die bis zum regulären Vertragsende geschuldete Vergütung fällig. Der Anbieter muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungserbringung dauerhaft verhindert, insbesondere durch Entzug von Zugängen, Einstellung des Werbebudgets oder Verweigerung erforderlicher Mitwirkung. (9) Unzufriedenheit mit Ergebnissen. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg (§ 3 Abs. 2). Die Beanstandung von Anzahl oder Qualität der Anfragen begründet für sich genommen weder ein Recht zur vorzeitigen Beendigung noch eine Minderung der Vergütung. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. § 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel, Grafiken, Videos, Anzeigentexte, Kampagnenstrukturen, Zielgruppen, Funnel und Landingpages, sind Bestandteil der geschuldeten Dienstleistung. Die Rechte daran verbleiben beim Anbieter. (2) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit. (3) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet das Nutzungsrecht. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt, die Arbeitsergebnisse weiter zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder Dritten zugänglich zu machen. (4) Der Anbieter ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von ihm erstellten Kampagnen, Anzeigengruppen, Anzeigen, Werbemittel und Zielgruppen aus den Werbekonten zu entfernen. Bestehende Konten, Seiten und die durch das Budget des Kunden entstandenen Messdaten bleiben hiervon unberührt. (5) Ein Übergang weitergehender Rechte auf den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und einer gesonderten Vergütung. (6) Nicht übertragen werden in jedem Fall die Rechte an den zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen, Konzepten, Systemen und Schulungsunterlagen des Anbieters. (7) Vom Anbieter bereitgestellte Domains, die nicht auf den Kunden registriert sind, sind nach Vertragsende zurückzugeben. (8) Der Kunde darf überlassene Unterlagen, Vorlagen, Strategien und Konzepte nicht an Dritte weitergeben oder gewerblich anbieten. (9) Vertragsstrafe. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Absätze 3, 4 oder 8 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Monatsvergütung, insgesamt begrenzt auf drei Monatsvergütungen. Bei fortdauernder Nutzung gilt jeder angefangene Monat als ein Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird angerechnet. § 11 Abnahme bei Werkleistungen (1) Die Leistungen unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Die folgenden Absätze gelten nur, soweit ausnahmsweise eine abnahmefähige Werkleistung vereinbart der bestimmt owurde. (2) Der Anbieter kann nach Fertigstellung einer abgrenzbaren Teilleistung sowie nach Abschluss aller Leistungen die Abnahme verlangen. (3) Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Sie ist zu erklären, wenn die Leistung die vereinbarten Anforderungen erfüllt. (4) Der Anbieter kann den Kunden unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Abnahme auffordern. Teilt der Kunde innerhalb der Frist keine Mängel in Textform mit, gilt die Abnahme als erteilt. Auf diese Wirkung wird der Anbieter in der Aufforderung ausdrücklich hinweisen. (5) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt sie als abgenommen. (6) Die Abnahme kann wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden. Solche Mängel beseitigt der Anbieter im Rahmen der Mängelhaftung. (7) Verweigert der Kunde die Abnahme zu Unrecht, kann der Anbieter den dadurch entstandenen Mehraufwand geltend machen. § 12 Haftung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. (4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. (5) Der Anbieter haftet nicht für: a) Sperrungen, Ablehnungen oder Aussetzungen durch Werbeplattformen und sonstige Drittanbieter, b) Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Materialien oder Kennzeichen, c) Störungen bei der Übermittlung von Anfragen, die er nicht zu vertreten hat, d) Angriffe Dritter auf Systeme, sofern der Anbieter die üblichen Sicherheitsstandards eingehalten hat. (6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Materialien auf Schutzrechte Dritter zu prüfen. (7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. (8) Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertrag beruhen. Die Parteien informieren einander unverzüglich in Textform über geltend gemachte Ansprüche. § 13 Datenschutz (1) Beide Parteien beachten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. (2) Die Parteien klären vor Beginn der Leistungserbringung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder als gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO erfolgt, und schließen die entsprechende Vereinbarung. (3) Für die Überlassung von Anfragen gilt ergänzend § 5, insbesondere die dortige Verteilung der Einwilligungspflichten. (4) Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Weiterverarbeitung der ihm übermittelten Daten verantwortlich. (5) Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen frei, die auf einer von ihr zu vertretenden Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen. § 14 Qualitätssicherung Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Qualitätssicherung stichprobenartig Kontakt zu übermittelten Interessenten aufzunehmen sowie beim Kunden Rückmeldungen zur Bearbeitung einzuholen. § 15 Referenznennung (1) Der Anbieter darf den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz benennen. (2) Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. § 16 Änderungen der Bedingungen (1) Der Anbieter kann diese Bedingungen sowie Preise und Leistungsinhalte mit Wirkung für die Zukunft ändern. (2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. (3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung und auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. (4) Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen. § 17 Widerrufsrecht (1) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht. (2) Handelt der Kunde ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung, die ihm vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird. Bei Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsschluss. § 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand (1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Paderborn. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Paderborn. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. § 19 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. (2) Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.